So will der Bundesrat die Medikamentenversorgung stärken

Bern (sda) – Mit der bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung geschickten Revision des Heilmittelgesetzes will der Bundesrat das Schweizer Gesundheitssystem flexibler und krisenresistenter machen. Dies vor allem im Hinblick auf die Medikamentenversorgung. Ein Überblick über die wichtigsten geplanten Punkte:

Ziel des Bundesrats ist es, mit der Revision die Versorgung mit Arzneimitteln bei Engpässen weiter zu verbessern. Vor allem günstige Medikamente, die im Alltag unentbehrlich sind, können in bestehenden Mangellagen nicht oder nur schwer verfügbar sein oder ersetzt werden. Dazu gehören etwa Antibiotika oder Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen, etwa im Falle von Parkinson, bei Epilepsie oder bei psychischen Krankheiten.

VERBOT VON VERSANDHANDEL SOLL AUFGEHOBEN WERDEN: Heute ist der Versand von Medikamenten in der Schweiz grundsätzlich verboten. Die Kantone können Apotheken den Versand aber bewilligen. Nun soll das Verbot grundsätzlich aufgehoben werden. Auch Drogerien könnten damit neu ins Versandgeschäft einsteigen. Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente der Kategorie D könnten so künftig per Post und ohne ärztliches Rezept abgegeben werden. Die Fachberatung und der sichere Transport bleiben laut dem Bundesrat garantiert. Eine Bewilligung des Versandhandels durch die kantonalen Behörden wird zudem weiterhin erforderlich sein.

APOTHEKEN DÜRFEN IM NOTFALL SELBST PRODUZIEREN: Öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und die Armeeapotheke sollen wichtige Medikamente bei einer Mangellage künftig vermehrt selbst herstellen dürfen. Dies soll auch für noch nicht zugelassene Arzneimittel gelten.

IMPORT BEI MANGELLAGE SOLL ERLEICHTERT WERDEN: Der Import von im Ausland zugelassenen Medikamenten wird bei Engpässen stark erleichtert. So sollen Grossisten und Importeure bei einer drohenden oder bestehenden Mangellage Arzneimittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ersatzweise befristet einführen und in Verkehr bringen können. Arzneimittel, die in anderen Ländern einer vergleichbaren Arzneimittelkontrolle unterstehen, sollen zudem vereinfacht zugelassen werden können.

EINZELABGABE VON MEDIKAMENTEN SOLL MÖGLICH SEIN: Man braucht für eine Therapie sieben Tabletten, muss aber eine Packung mit 20 Stück kaufen. Damit soll bald Schluss sein. Im Fokus stehen dabei laut dem Bundesrat vor allem Antibiotika. Eine Abgabe von einzelnen Tabletten oder sonstigen Einheiten soll neu möglich sein, wenn Packungen für eine bestimmte Behandlung zu gross sind. Mit der Einzelabgabe durch Apotheken und Arztpraxen könne vermieden werden, dass Kapseln oder Tabletten nach einer Behandlung übrigbleiben und anschliessend weggeworfen werden. Das schont die Umwelt. Auch fördert eine Einzelabgabe laut dem Bundesrat die korrekte Einnahme und hilft so im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen.

CHIROPRAKTIKER SOLLEN REZEPTE AUSSTELLEN DÜRFEN: Chiropraktikerinnen und Chiropraktiker besitzen zwar einen Universitätsabschluss, dürfen laut dem Heilmittelgesetz aber keine klassischen Rezepte ausstellen. Dies will der Bundesrat korrigieren. Ihre Rezepte werden den ärztlichen Verordnungen gleichgestellt. Wer also wegen Rückenbeschwerden in der Chiropraxis ist, soll das nötige Medikament künftig direkt in der Apotheke abholen können.

AUFSICHTSABGABE AUF MEDIZINPRODUKTE SOLL EINGEFÜHRT WERDEN: Ob Herzschrittmacher, Prothesen oder einfache Pflaster: Die Überwachung von Medizinprodukten durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic wurde bisher vom Bund, respektive den Steuerzahlenden finanziert. Mit der neuen Datenbank Swissdamed, die alle Produkte erfasst, sollen die Hersteller und Importeure künftig eine Aufsichtsabgabe zahlen. Laut dem Bundesrat entlastet dies die Bundeskasse und macht die Aufsicht finanziell unabhängiger.

WEITERE REVISION IM PARLAMENT HÄNGIG: Im Rahmen einer weiteren Revisionsvorlage soll eine Pflicht für die elektronische Verschreibung und Einlösung von Arztrezepten eingeführt werden. Das Gesundheitswesen soll damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung machen. Auch das Ziel dieser Revision ist eine höhere Medikamentensicherheit. Gesundheitsfachpersonen sollen neu verpflichtet werden, Verschreibungen ausschliesslich elektronisch vorzunehmen. Das gilt sowohl für Rezepte als auch für Medikationspläne. Damit soll das Risiko falscher Medikamentenabgaben reduziert werden. Die Vorlage ist zurzeit im Parlament hängig.

Der Ständerat will im Rahmen dieser anderen Revision auch die Aufhebung des Verbots für den Versandhandel für rezeptfreie Medikamente bereits vorziehen. Die Vorlage muss wegen einiger Differenzen allerdings nochmals in den Nationalrat.