Ob Schnäppchen-Mentalität oder Umgehung der Rezeptpflicht: 2023 haben Swissmedic und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit 6’659 illegale Arzneimittelimporte sichergestellt. Wer Arzneimittel aus dubiosen Quellen bestellt, gefährdet die Gesundheit. Bei Online-Anbietern, die vermeintliche Originalpräparate zu günstigen Preisen und ohne Rezept anpreisen, ist besondere Vorsicht geboten.
Fast drei Viertel (71 Prozent) der im Jahr 2023 eingezogenen Sendungen mit illegalen Arzneimitteln enthielten Erektionsförderer. Weitere sichergestellte Präparate waren rezeptpflichtige Arzneimittel wie Schlaf- und Beruhigungsmittel (7%), Hormone sowie Nasensprays und Abführmittel (je 5%) und Antibiotika (2%).
Die meisten der beschlagnahmten und vernichteten Sendungen kamen aus Indien. Doch dies ändert sich stetig, da die Anbieter illegaler Arzneimittel ihre Strategien ständig den Rahmenbedingungen anpassen. So haben sich die Fälle aus Osteuropa innert Jahresfrist halbiert von 34% auf 17%. Dies infolge einer international koordinierten Aktion der polnischen Behörden gegen kriminelle Netzwerke.
Immer wieder erwecken Versandhändler für Heilmittel im Internet ganz bewusst den Eindruck, es handle sich um eine bewilligte Schweizer Versandapotheke, indem sie etwa Preise in Schweizer Franken angeben, bekannte Schweizer Firmenlogos ohne deren Zustimmung aufführen oder erfundene Feedbacks von Schweizer Kunden einsetzen.
Analysen von Swissmedic zeigen, dass Online-Shops, hinter denen kriminelle Netzwerke stecken, häufig Fälschungen anbieten: Rund die Hälfte der jeweils untersuchten Produkte enthielten entweder den falschen Wirkstoff oder eine falsche Menge und somit nicht, was auf den Verpackungen angegeben war. Einige Produkte waren mit anderen als deklarierten, medizinisch nicht geprüften und sogar gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen verunreinigt.
Auch zugelassene ausländische Arzneimittel können problematisch sein, wenn zum Beispiel das Verfallsdatum abgelaufen ist, die Lagerbedingungen nicht eingehalten oder die Medikamente ohne Schachtel und verständliche Packungsbeilage geliefert wurden. Damit fehlen jegliche Hinweise zu Dosierung, Anwendungseinschränkungen oder möglichen Nebenwirkungen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln können nur Ärzte und Ärztinnen oder Apotheker und Apothekerinnen beurteilen, ob die Einnahme angezeigt ist.
Wer rezeptpflichtige Arzneimittel über unkontrollierte Internetangebote oder Social-Media-Kanäle bestellt und einnimmt, geht ein grosses Gesundheitsrisiko ein, weil in den angebotenen Produkten oft nicht drin ist, was draufsteht. Nur in den offiziellen Vertriebskanälen für Arzneimittel wie Apotheken, Drogerien, Arztpraxen oder offiziell bewilligten Versandapotheken ist sichergestellt, dass die Produkte qualitativ einwandfrei und sicher sind.