
Kaum eine Behandlung ist individueller als die Schmerztherapie. Sowohl gegen kurzzeitige Beschwerden als auch gegen andauernde, krankheitsbedingte Schmerzen gibt es Mittel, die Linderung bringen.
Das Vorgehen bei Schmerzen folgt einem Stufenschema. Die Weltgesundheitsorganisation hat für den Einsatz von Schmerzmitteln drei Stufen definiert.
Das Risiko von Nebenwirkungen ist gering, wenn Schmerzmittel in der geringstmöglichen wirksamen Dosis und über einen möglichst kurzen Zeitraum angewendet werden.
Gegen leichte bis mässig starke, vorübergehende Zahn-, Kopf- oder Monatsschmerzen helfen gängige Schmerzmittel wie Paracetamol oder Entzündungshemmer wie Ibuprofen. Diese sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Stark wirksame Schmerzmittel sind dagegen verschreibungspflichtig. Ihre Abgabe unterliegt strengen Vorschriften, um Missbrauch einzuschränken.
Mittlerweile dürfen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte verschreibungspflichtige Schmerzmittel in der Apotheke abgeben. Diese streng geregelte Abgabe im Rahmen einer sogenannten pharmazeutischen Konsultation ermöglicht es, insbesondere Patienten mit akuten Beschwerden schnell und unbürokratisch zu helfen.
Sophie Membrez