Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundenkarte 

Datum: 11. Februar 2025

Information: zur Vereinfachung der Lesbarkeit wurde auf die weibliche Form verzichtet.

1. Gesetzliches Mindestalter

Die Kundenkarte ist kostenlos und verpflichtet nicht zum Kauf. Sie wird nur an Personen ausgegeben, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Schweiz oder den Nachbarländern haben. Alle Vorteile und Vergünstigungen sind für den Berechtigten an keinerlei Verpflichtung gebunden.

2. Gültigkeit und Verwendung der Karte

  • Die Kundenkarte ist übertragbar. Mit der Karte erhält der Berechtigte 2 Schlüsselanhängerkarten, die einen KeyFinder Service im Wert von CHF 30.- beinhalten und vom Berechtigten an andere Personen weitergegeben werden können.
  • Die Kundenkarte gilt ganzjährig für alle Einkäufe. Ausgenommen sind Pauschalen sowie die Zubereitungen und die Abgabe von Methadon und alle damit verbundenen Leistungen (genauere Angaben dazu sind in der Ausnahmeliste in der Apotheke aufgeführt).
  • Damit dem Berechtigten die entsprechende Anzahl an Punkten gutgeschrieben werden kann, muss die Kundenkarte vor jedem Einkauf vorgelegt werden. Eine nachträgliche Gutschrift nicht verbuchter Punkte ist nur bei Beträgen ab CHF 30.– und gegen Vorlage eines Kaufbelegs möglich.

3. Spezialangebote

Die Berechtigten profitieren zusätzlich von zeitlich befristeten Spezialangeboten für bestimmte Artikel oder Dienstleistungen. Die Kundenkarte kann nicht mit anderen Ermässigungen oder Sonderangeboten kombiniert werden.

4. Kontoauszug

Quartalsweise, sofern eine Mindestzahl von 1000 Punkten erreicht ist, wird dem Berechtigten ein Kontoauszug zusammen mit einem oder mehreren Kundenkarten- Einkaufsgutscheinen zugeschickt. Diese Einkaufsgutscheinen haben einen Wert von CHF 12.50, CHF 25.– oder CHF 37.50. Die restliche Anzahl Punkte, für die kein vollständiger Einkaufsgutscheine ausgestellt werden kann, wird automatisch übertragen.

5. Verwendung der Einkaufsgutscheinen

Um den Einkaufsgutschein in der Apotheke* zur Bezahlung eines Einkaufs zu verwenden, muss er lediglich beim Bezahlen an der Kasse zusammen mit der Kundenkarte oder einer Schlüsselanhängerkarte vorgelegt werden. Der angegebene Wert wird dann vom Einkaufsbetrag abgezogen. Der Warenwert der eingekauften Artikel muss höher oder gleich dem Wert des Einkaufgutscheins sein. Es wird kein Rückgeld ausbezahlt.

Die Einkaufsgutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr lang gültig. Bei Verlust oder Diebstahl werden die Einkaufsgutscheine nicht ersetzt. Beschädigte Einkaufsgutscheine können abgelehnt werden.

6. Ausnahmen

Konten, die während 2 aufeinander folgender Jahre keine Bewegung aufweisen, werden ohne Vorankündigung gelöscht. Eine bei Kontoauflösung noch vorhandene Gutschrift an Punkten wird endgültig gelöscht und kann nicht auf ein neues Konto übertragen werden.

7. Verlust / Diebstahl der Karte

Bei Verlust der Kundenkarte muss eine neue Karte ausgestellt werden. Die vorhandenen Punkte werden dem neuen Konto gutgeschrieben.

8. Adress- und Namensänderungen

Die Kundenkarten-Abrechnungen werden an die Adresse geschickt, die vom Berechtigten zuletzt mitgeteilt wurde. Jede Namens- oder Adressänderung ist der Apotheke* mitzuteilen. Die Namens- oder Adressänderung wird nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises vorgenommen.

9. Rücktritt

Der Berechtigte kann jederzeit vom Treueprogramm zurücktreten. Hierfür genügt es, diesen Wunsch schriftlich mitzuteilen und die Treuekarte zu vernichten. Die bereits erworbenen Punkte gehen mit der Kündigung verloren und berechtigen in keiner Weise zu einem Anspruch auf Entschädigung.

10. Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und im Treueprogramm

Die Apotheken* behalten sich das Recht vor, die AGB und/oder das Treueprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, die Gutschrift von Punkten bei Ausfall der Technik vorübergehend auszusetzen oder das Programm zu beenden.

11. Punkte Berechnung

Die Berechnung der Punkte richtet sich nach den Treueprogramm-Bedingungen, die in der jeweiligen Apotheke gelten, in der der Einkauf getätigt wird.

12. Betrug / Missbrauch / ausstehende Zahlungen

Im Falle von Zahlungsrückständen bei der Apotheke* kann die Apotheke den Versand von Einkaufsgutscheinen aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen wurde. Mit dem Einverständnis des Berechtigten kann die Apotheke die gesammelten Punkte als Zahlungsmittel zur Begleichung der Rückstände verwenden.

Sollte die Apotheke* einen Missbrauch oder in irgendeiner Form einen Betrug feststellen, behaltet sie sich das Recht vor, den Kunden vom Treueprogramm auszuschliessen.

13. Finanzielle Unterstützung

Falls der Berechtigte eine finanzielle Unterstützung erhält, ist er verpflichtet, die betreffende Stelle über seine Teilnahme am Treueprogramm und die erhaltenen Gutscheine zu informieren.

14. Datenschutz

Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Berechtigte damit einverstanden, zu den zum Zeitpunkt seines Beitritts geltenden Bedingungen am Treueprogramm teilzunehmen, und er gestattet den Feelgood’s Partnerapotheken* den Zugriff auf Daten, die seine Einkäufe betreffen. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt und Dritten weder zugänglich gemacht noch an diese weitergeleitet. Sofern kein Widerspruch eingelegt wird, können weitere Angebote zugeschickt werden.

15. Gerichtsstand

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Berechtigten und den Feelgood’s Partnerapotheken* unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern.

* Gültig für die am Treueprogramm teilnehmenden Feelgood’s Partnerapotheken.