«Zu verbrauchen bis» – was uns Haltbarkeitsangaben bei Medikamenten sagen

Medikamente sind in der Schweiz zwingend mit einem Verfallsdatum zu versehen. Der Gebrauch von abgelaufenen Arzneimitteln ist heikel.  

Medikamente haben typischerweise eine Haltbarkeit ab Herstelldatum zwischen zwei und fünf Jahren. In dieser Zeitspanne haftet der Hersteller bei sachgemässer Lagerung und Anwendung für die Wirksamkeit und Sicherheit und kann dies mit Stabilitätsprüfungen belegen. Anders als bei frischen Lebensmitteln mit der Angabe «zu verbrauchen bis» (englisch «Exp»: expiry date), gibt das Verfallsdatum bei Medikamenten jedoch nicht an, wann sie nicht mehr wirksam oder schädlich sind, sondern nur, wie lange die Qualität garantiert ist. Nutzt der Patient Medikamente nach Ablauf der Haltbarkeit, so geschieht das auf sein eigenes Risiko. 

Die Folgen können sein, dass die Wirksamkeit nicht mehr sichergestellt ist und die Krankheit nicht genügend behandelt wird beziehungsweise sich verschlimmert. Beispiele dafür sind Antibiotika, Medikamente gegen Krebs, Herz-Kreislauf-Medikamente, Antiepileptika oder die Antibabypille. Gerade bei Akutmedikamenten wie Adrenalin beim anaphylaktischen Schock oder Asthmasprays beim Asthmaanfall kann dies im schlimmsten Fall fatale Folgen haben.  

Das zweite Problem ist die Sicherheit, die nicht mehr gewährleistet ist. Es können zum Beispiel Nebenwirkungen auftreten, die auf ein schädliches Abbauprodukt zurückgehen. Heikle Arzneistoffe sind unter anderem Metronidazol, Hydrochlorothiazid oder Codein. Vorsicht ist aber auch bei flüssigen, insbesondere bereits geöffneten Arzneimitteln wie Augentropfen geboten. Keime, die anfänglich in vernachlässigbarer Konzentration vorhanden sind, können sich über die Zeit vermehren und selbst Infektionen verursachen. 

Das Beachten der Aufbewahrungsvorschriften wird bei den Haltbarkeitsangaben vorausgesetzt: Einige Medikamente müssen zwingend im Kühlschrank (zwischen 2°C und 8°C) gelagert werden. Für alle anderen Medikamente empfiehlt sich, die Lagerung an einem dunklen, kühlen (< 25°C) und trockenen Ort. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente können in Apotheken oder Sammelstellen abgegeben werden. 

Spezialfall Kosmetika  

Ungeöffnete Kosmetika, die weniger als 30 Monate haltbar sind, brauchen ein aufgedrucktes Mindesthaltbarkeitsdatum, achten Sie auf das Symbol Sanduhr. Zu beachten ist zusätzlich das Symbol des Döschens mit geöffnetem Deckel, welches angibt, in welcher Zeitspanne das Produkt nach dem Öffnen verbraucht werden soll.