Partikularinteressen liessen Reformen oft scheitern. Die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen sei unklar und verflochten, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) als wichtigste Gesetzesgrundlage komme an seine Grenzen, hiess es in der Mitteilung vom Dienstag weiter. In einer von der Stiftung Careum organisierten Runde mit Akteuren aus dem Gesundheitssystem wurde daher über Pro und Contra eines solchen neuen Bundesgesetzes diskutiert.
Nach Ansicht der Teilnehmenden könnte ein solches Bundesgesetz die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen klären und so die Koordination erleichtern. Es könnte zudem die Umsetzung der Digitalisierung und die effektive und effiziente Nutzung von Gesundheitsdaten fördern.
Eine grundlegende Reform würde demnach auch mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Spitalplanung und der medizinischen Grundversorgung bieten. Zudem könnten bestehende Lücken bei der Finanzierung geschlossen werden. Auch würde ein Bundesgesetz zu einer Vereinfachung des Systems beitragen, indem es die Vielzahl an Regelungen ersetzen könnte.
Einige Akteure warnten indes davor, dass eine solch umfassende Reform viel Zeit in Anspruch nehmen und enorme Ressourcen binden würde. Sie befürchteten, dass ein zu breiter Ansatz keinen politischen und gesellschaftlichen Konsens finden würde.
Einig war man sich darüber, dass das Gesundheitssystem eine „Kombinationstherapie“ braucht: Kurzfristig gelte es, bestehende Möglichkeiten besser auszuschöpfen, langfristig brauche es eine echte Reform, hiess es. Das Gesundheitsgesetz sei dazu weniger ein Ziel, als vielmehr die notwendige Basis.