Mit Digisanté wollen Bundesrat und Parlament die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Montag hiess. Dienen soll das den Patientinnen und Patienten, aber auch den Gesundheitsfachleuten.
Für sie soll der administrative Aufwand kleiner und den Akteuren im Gesundheitswesen die Arbeit mit Gesundheitsdaten erleichtert werden. Daten zur Behandlung, Abrechnung, Forschung und Verwaltung sollen nahtlos, interoperabel und sicher ausgetauscht werden können und Informationen nur einmal erhoben werden müssen.
Dafür nötig sind einheitliche und verbindliche Standards für den Austausch von Daten. Ausserdem müssen Datenschutz, Selbstbestimmung über die Informationen und Cybersicherheit garantiert sein. Klare rechtliche Regeln braucht auch der Zugang zu Gesundheitsdaten.
Die rund 50 Projekte aus dem Digisanté-Programm werden ab 2025 und bis 2034 in Phasen umgesetzt. Für die meisten liegen Aufträge von Volk, Parlament und Bundesrat vor.
Der Bund unterstützt und koordiniert die Arbeiten im Rahmen von Digisanté und schafft die nötigen Rechtsgrundlagen. Er will sich auf Bereiche konzentrieren, für die es eine Basis braucht, die Private nicht liefern können. Der Bund verantwortet weder einzelne Klinik- oder Praxisinformationssysteme noch die gesamte Infrastruktur.