Abänderung der Betäubungsmittelverordnung

Fürstentum Liechtenstein
Vaduz (ots) – Vaduz – Die Regierung hat die Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen. Damit wurde diese den Änderungen der schweizerischen Verordnung angeglichen, um eine einheitliche Regelung für kontrollierte Substanzen sicherzustellen.

Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. In den Anhängen dieser Verordnung sind die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen enthalten. Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels und des Missbrauchs neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel.

In der Schweiz wurde am 4. April 2025 eine Änderung der schweizerischen Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI, in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht, welche am 15. Mai 2025 in Kraft tritt. Die Änderungen werden in Liechtenstein nachvollzogen, damit es in Bezug auf kontrollierte Substanzen keine Abweichungen zur Schweiz gibt. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung erfolgte daher zeitgleich mit der Änderung der schweizerischen BetmVV-EDI und tritt ebenfalls am 15. Mai 2025 in Kraft.

Bei der vorliegenden Änderung werden mehrheitlich internationale Vorgaben nachvollzogen.