Organ- und Gewebespende

Ein Eintrag im Organspenderegister schafft Klarheit darüber, ob jemand seine Organe spenden will oder nicht. Es ist fünf- bis sechsmal wahrscheinlicher, eine Organtransplantation zu benötigen, als Organspender zu werden.

Jede Woche versterben ein bis zwei Menschen, die auf der Organwarteliste stehen. Und dies, obwohl laut Umfragen die Mehrheit der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüber steht. Doch mehr als die Hälfte hält ihren Entscheid weder schriftlich fest noch kommuniziert sie ihn gegenüber den Angehörigen. Wenn nicht bekannt ist, wie die verstorbene Person zur Organspende steht, müssen die Angehörigen am Spitalbett stellvertretend in deren mutmasslichen Sinn entscheiden. Da heute mit der sogenannten Zustimmungslösung die fehlende Willensäusserung rechtlich einem Nein gleichkommt, können sich viele Angehörige in der schwierigen Situation des Trauermoments nicht zu einem Ja durchringen. In mehr als fünf von zehn Fällen lehnen die Angehörigen eine Organspende ab.

Das eidgenössische Parlament begrüsst, wenn man in Zukunft eine Zustimmung zur Organspende vermuten soll, weil das vielen Menschen helfen würde, die auf ein Spendeorgan oder Spendegewebe angewiesen sind. Das heisst: Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, soll dies explizit in einem Register festhalten. Mit dieser sogenannten Widerspruchs­lösung stiege der Anreiz, sich mit dem Thema aus­einanderzusetzen und seinen persönlichen Willen festzuhalten – ein zentrales Argument für die Widerspruchslösung in der aktuellen politischen Debatte. Auch nach einem Systemwechsel würden die Angehörigen wie bisher miteinbezogen.

Der Eintrag ins nationale Organspenderegister ist jederzeit änderbar. Mehr Infos unter www.organ­spenderegister.ch