In der Apotheke werden oft Generika als Ersatz für ein vom Arzt verschriebenes Originalpräparat vorgeschlagen. Die korrekte Abgabe und Beratung zur Anwendung von Generika gehören zu den Aufgaben Ihrer Apothekerin oder Ihres Apothekers.
Henry benötigt regelmässig Medikamente, da er an Diabetes und Bluthochdruck leidet. Vor einigen Jahren hat ihm seine Apothekerin empfohlen, die Originalpräparate durch günstigere und ebenso wirksame Generika zu ersetzen. Tatsächlich sind Generika genauso wirksam wie Originalpräparate. Ausserdem sind die Hersteller verpflichtet klinische Studien durchzuführen, bevor sie die Produkte auf den Markt bringen. Damit müssen sie beweisen, dass Generika in der gleichen Dosierung gleich wirksam sind wie die Originalmedikamente. Diese klinische Vergleichbarkeit wird Bioäquivalenz genannt. Trotzdem ist ein Generikum nicht immer eine identische Kopie. Die pharmazeutische Darreichungsform (Kapsel, Tablette und so fort) und die Hilfsstoffe (den Medikamenten zugegebene Substanzen ohne medizinische Wirkung) können vom Original abweichen und die individuelle Verträglichkeit beeinflussen.
Die Unterschiede von Generikum und Original sind bei akuten oder punktuellen Behandlungen meist unproblematisch. Bei chronischen Erkrankungen oder bei Einnahme von mehreren Medikamenten, wie das bei Henry der Fall ist, kann die Apothekerin oder der Apotheker das passende Generikum bestimmen.
Das Einsetzen von Generika spielt bei der Eindämmung der Gesundheitskosten eine wichtige Rolle, da diese meist deutlich kostengünstiger sind als die Originalmedikamente. Daher fördert seit dem 01.01.24 der Bundesrat die Abgabe von Generika durch einen differenzierten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt, den die Patientin oder der Patient beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Wünscht jedoch die Patientin oder der Patient ein Arzneimittel, welches im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit identischer Wirkstoffzusammensetzung zu teuer ist, dann muss neu ein erhöhter Selbstbehalt von 40 Prozent bezahlt werden.
Es gibt jedoch folgende Ausnahme: Für gewisse Medikamente kann bereits eine geringe Abweichung der vom Körper aufgenommenen Dosis die Wirkung beeinflussen. In diesen seltenen und heiklen Fällen kann der Arzt auf dem Rezept „nicht substituieren“, also nicht austauschen, vermerken, damit in der Apotheke das Originalmedikament abgegeben wird. Wenn also medizinische Gründe gegen die Abgabe eines Generikums sprechen, kann ein teureres Originalmedikament ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden, aber das muss neu mit Fakten dokumentiert werden.