Erleichterte Abgabe von Arzneimitteln der Liste B

Seit 2019 ist es Apothekerinnen und Apothekern gestattet, bestimmte Medikamente der Abgabekategorie B ohne Rezept an Patientinnen und Patienten abzugeben. Dies ermöglicht eine einfachere und schnellere Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln.                                                                                                            

Eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat eine Liste erstellt, welche die Indikationen und die dafür zugelassenen Arzneimittel aufführt, die von Apothekerinnen und Apothekern rezeptfrei abgegeben werden dürfen. Diese Liste wird umgangssprachlich oft als «Liste B» bezeichnet und beinhaltet u.a. Arzneimittel zur Behandlung von Magendarm- oder Atemwegserkrankungen, akuten Schmerzen oder Vitamin- und Mineralienmangel. Unter besonderen Bedingungen dürfen Apotheken diese Medikamente ohne ärztliches Rezept aushändigen, mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit, das heisst, eine schnellere und einfachere Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten, zu erhöhen.

Voraussetzungen für eine erleichterte Abgabe durch die Apotheke

Die Regelung bedeutet nicht, dass Arzneimittel uneingeschränkt erhältlich sind. Die Apotheken müssen Vorsichtsmassnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Medikamente angemessen und verantwortungsbewusst abgegeben werden. Hierzu gehören oft spezielle Protokolle, Schulungen des Apothekenpersonals und das Führen von Aufzeichnungen über die abgegebenen Medikamente.

Der Bundesrat legt zudem fest, unter welchen Voraussetzungen Apotheken Arzneimittel zur Behandlung häufiger Krankheiten rezeptfrei abgeben dürfen.  Bei einer Dauermedikation können Apotheken innerhalb eines Jahres nach der ärztlichen Erstverschreibung verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Weiterführung der Therapie bereitstellen. Dies ist insbesondere für die Behandlung chronischer Krankheiten von Bedeutung.

Eine gewährleistete Versorgungssicherheit

Die erleichterte Abgabe von Medikamenten der «Liste B» kann in verschiedenen Szenarien zum Einsatz kommen, wie beispielsweise in ländlichen Gegenden mit beschränktem Zugang zur medizinischen Versorgung oder wenn ein direkter ärztlicher Kontakt aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Ziel ist die Erleichterung des Zugangs zu lebenswichtigen Medikamenten, während die Sicherheit und korrekte Verwendung gewährleistet werden.

Referenz: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/abgabe-von-arzneimitteln.html